Sichere und gesetzeskonforme Einlagerung von Schusswaffen
Sie benötigen eine zuverlässige, sichere und gesetzeskonforme Aufbewahrung und Verwahrung Ihrer Waffen? Ob aufgrund einer Erbschaft, eines Umzugs, längerer Abwesenheit oder behördlicher Vorgaben – wir bieten Ihnen eine sichere und rechtssichere Lagerlösung für Kurz- und Langwaffen, Schalldämpfer sowie für Waffenteile.
Unsere Gebühren für die Waffeneinlagerung
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Grundgebühr: 50 € (einmalig für bis zu 5 Waffen)
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Jede weitere Waffe / Waffenteil: +6 €
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Diese Gebühren decken unseren Verwaltungsaufwand für die erforderlichen Meldungen im nationalen Waffenregister (NWR) sowie die behördliche Dokumentation.
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Monatliche Lagerkosten:
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Kurzwaffen: 9 €
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Schalldämpfer: 9 €
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Langwaffen: 18 €
Mindestlagerdauer: Die Einlagerung wird unabhängig von der tatsächlichen Lagerdauer für mindestens 3 Monate berechnet. Es wird immer der volle Monat berechnet.
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- Optionaler Abholservice
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Grundgebühr: 45 €
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zzgl. Kilometerpauschale: 0,85 €
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*Alle Preise verstehen sich brutto inkl. 19% Mehrwertsteuer.
Bei uns gekaufte Waffen lagern wir bis zu 6 Monate kostenfrei ein.
Zahlungsmodalitäten
Die Grundgebühr und die Lagergebühren der ersten drei Monate sind sofort bei Einlagerung fällig.
Weitere Lagergebühren werden zum unter „Sonstige Anmerkungen“ vereinbarten Zeitpunkt fällig, spätestens jedoch 6 Monate nach der zuletzt geleisteten Zahlung.
Zahlung per Überweisung oder Bar bei Abgabe.
Wann ist eine Waffeneinlagerung sinnvoll?
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Sie haben Waffen geerbt, besitzen aber noch keine Erwerbsberechtigung
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Sie sind länger im Ausland oder können Ihre Waffen vorübergehend nicht selbst verwahren
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Sie warten auf eine behördliche Entscheidung (z.B. WBK-Antrag, Verlust des Jagdscheins)
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Bei Widerruf der Zuverlässigkeit (§5 WaffG) z.B. durch Strafverfahren
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Bei Entzug der persönlichen Eignung (§6 WaffG) z.B. nach Alkohol-/Drogenvergehen
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Sie möchten Waffen verkaufen, benötigen aber Zeit für eine faire Veräußerung
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Sie sind Sportschütze oder Jäger und suchen eine sichere Aufbewahrung während Ihrer Abwesenheit
Was benötigen wir von Ihnen?
- Gültige waffenrechtliche Erlaubnis (WBK, Jagdschein)
- mit NWR-ID´s
- oder: zusätzlichem Stammdatenblatt mit allen NWR-IDs
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Personalausweis oder Reisepass
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Bei Erbwaffen:
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Erbschein oder Vollmacht / Erlaubnis des zuständigen Amtsgerichts
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Hinweis zu NWR-IDs (Nationales Waffenregister-Identifikationsnummer):
Für die Einlagerung benötigen wir folgende Identifikationsnummern:
- P-ID (Persönliche Identifikationsnummer)
- E-ID (Erlaubnis-Identifikationsnummer)
- W-ID bwz. T-ID (Waffen-/Teile-Identifikationsnummer)
Diese finden Sie:
✔ In neueren Waffenbesitzkarten bereits eingedruckt
✔ Alternativ im Stammdatenblatt Ihrer Waffenbehörde
Falls Ihre WBK diese Nummern noch nicht enthält:
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Waffenbehörde, um ein aktuelles Stammdatenblatt mit den NWR-IDs zu erhalten. Wir helfen Ihnen gerne bei diesem Prozess.
Transport und Versand
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Persönliche Abgabe in unseren Geschäftsräumen möglich
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Auf Ihre Kosten:
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Versand an uns (gemäß WaffG-Vorgaben)
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Abholung/Lieferung durch unseren Service (Grundgebühr 45 € + Kilometerpauschale 0,85 € / km)
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Rückversand zu Ihren Lasten (Bearbeitungszeit ca. 7 Werktage)
Pauschale Abwicklungsgebühr 40 € pro Waffe / Waffenteil zzgl. Versandkosten** möglich
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*Alle Preise verstehen sich brutto inkl. 19% Mehrwertsteuer.
** Der Versand oder Rückversand von Waffen / Waffenteilen erfolgt ausschließlich über waffenrechtlich geeignete Transportdienstleister. Versand- und Transportkosten richten sich nach Transportdienstleister und Versandgewicht und werden individuell berechnet.
Wichtiger Hinweis zum Waffentransport
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Vorgaben für den Transport oder Versand von Waffen an uns:
- ✓ Klären Sie den Transport zwingend vorab mit Ihrer zuständigen Waffenbehörde ab
- ✓ Im Erbfall ist eine ausdrückliche Transporterlaubnis der Behörde erforderlich
- ✓ Halten Sie sich strikt an die aktuellen Transportvorschriften gemäß WaffG
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass ein Waffentransport ohne die erforderlichen Genehmigungen / Erlaubnisse gesetzeswidrig ist.
Sicherheit und Rechtssicherheit
Ihre Waffen werden gemäß den Vorgaben des Waffengesetzes (WaffG) gelagert. Wir übernehmen auf Wunsch auch:
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Dokumentenerstellung
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Transport gemäß waffenrechtlicher Vorgaben
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Unterstützung beim Verkauf
Unsere Kosten sind transparent und vertraglich klar geregelt: Es fallen keine zusätzlichen Gebühren für NWR-Dokumente an!
Kündigung und Rückgabe
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Einlagerung monatlich kündbar
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Rückgabe nur gegen Vorlage gültiger Erwerbsberechtigung /
Auslieferung nur an berechtigte Personen mit gültiger WBK / Jagdschein
Kontaktieren Sie uns!
Ob Erbwaffen, Sportschützen- oder Jagdwaffen – wir bieten Ihnen flexible und transparente Lösungen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder fragen Sie unverbindlich an:
E-Mail: info@boeck-jagd-outdoor.de
Telefonische Beratung: 0176 363 04 363
Persönlicher Termin (nach Vereinbarung)
Wichtiger Hinweis zur behördlichen Abklärung
Bevor Sie Waffen bei uns einlagern, empfehlen wir dringend die Rücksprache mit Ihrer zuständigen Waffenbehörde. So können Sie:
- ✓ Den vorgesehenen Einlagerungszeitraum abstimmen
- ✓ Rechtssicher alle Formalitäten klären
- ✓ Den reibungslosen Ablauf gewährleisten
- ✓ Eventuelle Besonderheiten Ihres Falls besprechen
Eine vorherige Abstimmung mit den Behörden vermeidet Verzögerungen und stellt sicher, dass alle waffenrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Verkauf während der Einlagerung
Wenn Sie während der Lagerzeit einen Käufer für Ihre eingelagerten Waffen finden, können wir die Übergabe oder den Versand an den Käufer für Sie organisieren.
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Abholung vor Ort: Erfolgt die Rückgabe / Übergabe der Waffe an den Käufer direkt bei uns vor Ort, ist dies durch die Grundgebühr bereits abgedeckt.
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Versand: Muss die Waffe verschickt werden, fällt eine Abwicklungsgebühr von 110 € pro Waffe / Waffenteil zusätzlich zu den Versandkosten** an. Diese Gebühr gilt auch, wenn die Waffe außerhalb unseres Unternehmens verkauft wurde (z. B. über Online-Marktplätze oder Privatverkauf).
Wir prüfen bei jedem neuen Käufer die gültige Erwerbsberechtigung (WBK / Jagdschein) und sorgen für eine sichere Übergabe.
Die Abwicklung endet erst, wenn die Waffe erfolgreich und rechtmäßig an den Käufer übergeben wurde. Bis dahin bleibt die Waffe bei uns eingelagert und die Lagergebühren laufen weiter.
Hinweis: Wird die Waffe direkt von uns angekauft, fällt ebenfalls keine Abwicklungsgebühr an.
Individuelles Angebot:
Bei größeren Stückzahlen oder längeren Einlagerungszeiträumen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Einlagerung und Verkauf.
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