Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen)


Aktualisiert:


Erwerb und Besitz

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) dürfen in Deutschland ab 18 Jahren ohne besondere Erlaubnis erworben und besessen werden – sofern sie das PTB-Zulassungszeichen tragen und der zugelassenen Bauart gemäß § 8 Beschussgesetz entsprechen.
Alle bei uns angebotenen SRS-Waffen erfüllen diese gesetzlichen Voraussetzungen.

Für den bloßen Erwerb oder Besitz ist kein kleiner Waffenschein erforderlich – dieser wird nur benötigt, wenn die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums geführt werden soll.


Führen (Mitführen) von SRS-Waffen

Das Führen von SRS-Waffen in der Öffentlichkeit ist erlaubnispflichtig und erfordert einen kleinen Waffenschein (§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG). Dieser berechtigt zum "Tragen der Schreckschusswaffe" außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums. Wer SRS-Waffen ohne diese Erlaubnis führt, macht sich strafbar (§52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG).

Der Transport von SRS-Waffen, die nicht schuss- und zugriffsbereit sind (z. B. sicher verpackt zum Büchsenmacher), ist ohne kleinen Waffenschein erlaubt.

Das Führen von SRS-Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen ist ohne spezielle Ausnahmegenehmigung nicht gestattet.


Schießen mit SRS-Waffen

Das Schießen mit SRS-Waffen außerhalb von Schießständen ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Ausnahmen sind in § 12 Abs. 4 WaffG geregelt, beispielsweise:

  • Notwehr und Notstand
  • Signalübungen bei Not- und Rettungsdiensten
  • Schießen mit Kartuschenmunition bei Theateraufführungen
  • Vogelvertreibung in der Landwirtschaft 
  • Auf befriedetem Besitztum mit Genehmigung
  • Abgabe von Start- und Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen

Schießen an Silvester

Das Abschießen von pyrotechnischer Munition mit SRS-Waffen an Silvester ist vom eigenen befriedeten Besitztum oder mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts auch vom befriedeten Besitztum Dritter erlaubt.
Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass die Munition das Grundstück nicht verlassen kann. Zudem sind alle Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

Der Transport der Waffe zum Silvesterschießen ist erlaubnisfrei, solange die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird (ohne kleinen Waffenschein).


Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen und Munition

Waffen und Munition, die ab 18 Jahren erlaubnisfrei erworben werden können, müssen so aufbewahrt werden, dass ein unbefugter Zugriff durch Dritte verhindert wird. Eine ordnungsgemäße Aufbewahrung erfolgt in einem verschlossenen Behältnis, z.B. in einem abgeschlossenen Schrank oder einem Waffenkoffer mit Schloss.


Weiterführende Informationen im Gesetzestext

Wir verlinken hier auf die amtliche Quelle des Bundesministeriums der Justiz. Dort finden Sie den genauen Wortlaut und mögliche Änderungen im Gesetz.


Häufige Fragen zu Schreckschusswaffen (FAQ)

Benötige ich einen kleinen Waffenschein für Schreckschusswaffen?

Nur wenn du die Schreckschusswaffe außerhalb deiner Wohnung, Geschäftsräume oder deines befriedeten Besitztums führen willst. Für Besitz und Transport (nicht zugriffsbereit) brauchst du keinen kleinen Waffenschein.

 

Darf ich an Silvester mit einer Schreckschusswaffe schießen?

Ja, aber nur auf deinem eigenen befriedeten Besitztum oder mit Zustimmung des Eigentümers. Die Munition darf das Grundstück nicht verlassen, und alle Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden.

 

Ist der Kauf von Schreckschusswaffen erlaubt?

Ja. Der Kauf ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei, solange die Waffe das PTB-Zeichen trägt und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

 

Was ist das PTB-Zeichen bei Schreckschusswaffen?

Das PTB-Zeichen weist nach, dass die Waffe in Deutschland von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen wurde. Es ist Voraussetzung für den legalen Erwerb und Besitz ohne Waffenbesitzkarte.

 

Darf ich eine SRS-Waffe im Auto transportieren?

Ja, wenn sie ungeladen, gesichert und nicht zugriffsbereit transportiert wird – z. B. im verschlossenen Kofferraum. In diesem Fall benötigst du keinen kleinen Waffenschein.

 

Haftungsausschluss

Die Informationen zum Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) wurden mit größter Sorgfalt erstellt und basieren auf dem Stand der öffentlich zugänglichen Gesetzestexte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Dennoch kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernommen werden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Waffenbehörde oder einen Fachanwalt.


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