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Pfefferspray, OC, CS… – was ist der Unterschied?

Kurz gesagt: Der Wirkstoff (- was aber wiederum rechtliche Konsequenzen nach sich zieht).


CS

Bei CS handelt es sich um den 1928 von Corson and Stought entwickelten chemischen Reizstoff 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril, der die Schmerzrezeptoren des Nervensystems aktiviert.

Kontakt mit der Substanz führt daher zu schmerzhaft-brennendem Gefühl auf Haut, Augen und Schleimhäuten, was reflexhaftes Verschließen der Augenlider und unwillkürlichen Tränen- und Nasenfluss nach sich zieht. Auch die Atemwege werden gereizt, Atembeschwerden und Hustenanfälle sind die Folge. Unbehandelt hält die Wirkung - je nach Wirkstoffmenge - mehrere Minuten bis Stunden an.
 

OC

OC steht für „Oloresin Capsicum“. Oleoresine sind per Lösungsmittelextraktion gewonnene Pflanzenextrakte; Capsicum bezeichnet die Pflanzengattung Paprika. Während die herkömmliche Gemüsepaprika jedoch keine nennenswerten Mengen an scharfen oder tränenreizenden Substanzen enthält, findet sich in anderen Pflanzen dieser Gattung (beispielsweise in Chili und „spanischem Pfeffer“) das Alkaloid Capsaicin.

Durch Lösungsmittelextraktion kann das fettlösliche Capsaicin aus dem Pflanzenmaterial „herausgelöst“ und aufkonzentiert werden – den auf diese Weise gewonnenen Extrakt bezeichnet man als „Oleoresin Capsicum“ (OC). Wie CS übt dieser eine starke Reizwirkung auf Augen und Schleimhäute aus, was Tränen- und Nasenfluss, reflexhaften Lidschluss und Hustenanfälle hervorruft.

Der umgangssprachliche Begriff „Pfefferspray“ ist in diesem Zusammengang übrigens irreführend, da die Pfefferpflanze weder der Gattung Capsicum angehört noch Capsaicin enthält (- es handelt sich hierbei vielmehr um einen Übersetzungsfehler aus dem Englischen, wo das Wort „pepper“ nicht bloß „Pfeffer“, sondern auch „Paprika“ oder „Chili“ bedeuten kann).
 

Der rechtliche Unterschied

Während in Deutschland Abwehrsprays mit dem Wirkstoff CS für die Verteidigung gegen menschliche Angreifer zugelassen sind, sind Abwehrsprays auf Basis von OC nur zur Tierabwehr zugelassen – d.h. die Anwendung gegen Menschen ist nicht erlaubt.

Allerdings: Wer ein Abwehrspray auf OC-Basis zum Zweck der Tierabwehr mitführt, in eine Notwehrsituation gerät und das Spray dann zur Verteidigung einsetzt, der handelt gemäß §32 StG („Notwehrparagraph“) nicht rechtswidrig (sofern kein milderes Mittel zur Verfügung steht, das geeignet wäre den Angriff abzuwehren).

Wobei natürlich hinzugefügt werden muss, dass der Einsatz von Abwehrsprays ganz grundsätzlich – auch von solchen, die CS enthalten - nur dann rechtlich zu verantworten ist, wenn eine Notwehrsituation vorliegt (und geeignete mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen).

Nichts desto trotz ist es wichtig über den soeben geschilderten rechtlichen Hintergrund Bescheid zu wissen, um nach einer erfolgten Notwehrhandlung nicht in die juristische Falle zu tappen – etwa durch die unbedachte Aussage, dass man ein OC-haltiges Abwehrspray „zum Schutz vor Überfällen“ mitgeführt hat… 
 

Gibt es Unterschiede in der Wirkung?

Der Umstand, dass OC für die Anwendung gegen Menschen nicht zugelassen ist, wird oft dahingehend interpretiert, dass es in irgendeiner Weise „stärkere“ oder „umwerfendere“ Wirkung zeigen würde als CS.

Unserer Ansicht nach trifft das nicht zu. Dass OC für die Anwendung gegen Menschen nicht zugelassen ist, hat tierschutzrechtliche Gründe: Die formelle Zulassung würde nämlich Tierversuche voraussetzen, die nach §7 Tierschutzgesetz glücklicherweise nicht länger erlaubt sind. Für den „älteren“ Wirkstoff CS wurden diese Versuche bereits vor langer Zeit durchgeführt, sodass eine formelle Zulassung seinerzeit möglich war.

Tatsächlich verursachen beide Reizstoffe identische Symptome. Wie stark diese Symptome ausfallen hängt mehr von der Wirkstoffmenge und der individuellen Veranlagung ab als von dem Wirkstoff selbst. Auch die etwas höhere Toxizität von CS dürfte bei der sachgemäßen Anwendung in einem Abwehrspray kaum eine Rolle spielen.

Unserer Ansicht nach sollten also die Bedienungsfreundlichkeit, die passende Größe zum Mitführen sowie die passende Formulierung (Sprühnebel, Strahl, Gel…) die entscheidenden Kriterien für die Wahl des einen oder anderen Pfeffersprays sein, und nicht der Wirkstoff.