Steinschleudern und Blasrohre – was gilt es zu beachten?

 
„Gewöhnliche“ Steinschleudern und Zwillen gelten als Spiel- und Sportgeräte und fallen damit in Deutschland nicht unter das Waffengesetz. Sie können daher ohne Einschränkungen erworben oder auch selbst gebaut werden.
 
Dennoch ist zu beachten, dass die Verwendung nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist; wer seine Schleuder auf einem fremden Grundstück verwenden möchte, benötigt hierfür vorab die Erlaubnis des Grundstückeigentümers. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Kugeln das betreffende Grundstück nicht verlassen und eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist.
 
Anders verhält es sich um Präzisionsschleudern mit Arm- oder Handstützen – diese gelten im Sinne des Waffengesetzes als verbotene Waffen. Erwerb, Besitz, Führen, Herstellung, Bearbeitung, Reparatur oder Handel sind verboten.
 
Blasrohre unterliegen in Deutschland dem Waffengesetz – jedoch sind sie von den einschränkenden Bestimmungen ausdrücklich ausgenommen und können daher selbst hergestellt oder ohne Auflagen erworben werden. Die Verwendung zur Jagd ist hingegen illegal. Auch ist natürlich zu beachten, dass Blasrohrpfeile schwere Augenverletzungen verursachen können – dementsprechend ist darauf zu achten, dass eine Fremdgefährdung ausgeschlossen ist.
 
Bitte beachten Sie: Der obenstehende Text wurde zwar sorgsam und nach bestem Wissen recherchiert, stellt aber keine juristisch verbindliche Rechtsberatung dar. Darüber hinaus schildert er die Situation in Deutschland – in anderen Ländern gelten evtl. andere gesetzliche Bestimmungen.
 
Stand: Juni 2023.